Technische und organisatorische Maßnahmen

Anlage 1 zum Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 32 DSGVO · Stand: Mai 2026

Die folgenden technischen und organisatorischen Maßnahmen gewährleisten unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungs­kosten und der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau. Sie werden regelmäßig überprüft und an aktuelle Bedrohungslagen angepasst.

Die Darstellung trennt zwischen dem Ist-Zustand (implementiert und nachweisbar) und geplanten oder optionalen Maßnahmen, die noch in Umsetzung sind. Es werden keine absoluten Aussagen getroffen, die nicht nachweisbar wären.

Single Source of Truth: Konkrete technische Schwellen- und Retentionswerte (Backup-Retention, RPO/RTO, Log-Aufbewahrung, Token-Speicherorte, HSTS-Preload-Status etc.) sind verbindlich in Anhang A — Security Facts der KOSI-System-Übersicht gepflegt. Diese TOM verweist auf jene Tabelle und nennt keine abweichenden Zahlen.

Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO) — in Erstellung, Fertigstellung vor produktivem Go-live: Aufgrund der Verarbeitung steuerlich hochsensibler Daten, besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO (Religionszugehörigkeit über Kirchensteuermerkmal; Gesundheitsdaten über außergewöhnliche Belastungen; Gewerkschaftszugehörigkeit über Werbungskosten), Daten von Kindern, Ausweis-Scans nach § 11 GwG, umfangreicher Audit-Logs und administrativer Zugriffsmöglichkeiten wird vor produktivem Go-liveeine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO erstellt. Sie wird mit dieser TOM, dem AVV, dem Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO) und dem Rollen- und Berechtigungskonzept verknüpft.

1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

1.1 Zutrittskontrolle

Server­hosting in einem nach ISO/IEC 27001 zertifizierten Rechenzentrum eines deutschen Hosting-Anbieters mit elektronischer Zutritts­kontrolle, Videoaufzeichnung, Alarmierung und 24/7-Sicherheits­personal. Eine physische Zutritts­möglichkeit für Mitarbeitende des Plattform­betreibers besteht nicht.

1.2 Zugangskontrolle

  • Passwordless Authentifizierung für Endbenutzer (Magic-Link & Einmalcode per E-Mail)
  • Verwaltungs­zugriffe ausschließlich über SSH mit Public-Key-Authentifizierung
  • Mehr-Faktor-Authentifizierung (2FA) verpflichtend für Berater- und Admin-Konten(TOTP via Authenticator-App zuzüglich Backup-Codes); für Mitglieder optional und empfohlen
  • Brute-Force-Schutz durch Login-Limits, IP-Sperren bei Fehlversuchen
  • Rate-Limiting auf API-Endpoints
  • Automatischer Session-Logout nach Inaktivität
  • IP-Whitelisting für Administrations­oberflächen aus festgelegten Firmen­netzen

1.3 Zugriffskontrolle

  • Rollen- und Rechte­system (Mitglied, Berater, Admin) mit Trennung der Datenbestände pro Kanzlei (Mandanten­fähigkeit)
  • Verschwiegenheits­verpflichtung aller Mitarbeitenden mitausdrücklicher Belehrung über die strafrechtlichen Folgen nach § 203 StGB sowie nach Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO und entsprechend § 62a StBerG; Details siehe Anlage 3 zum AVV
  • Need-to-Know-Prinzip bei internen Datenzugriffen
  • Audit-Logaller administrativen und sicherheits­relevanten Aktionen mit Zeitstempel, Akteur, pseudonymisierter IP-Adresse und verkürztem User-Agent; Retention 12 Monate; getrennt von den normalen Webserver-Logs gespeichert
  • Trennung zwischen Produktiv- und Test/Staging-Umgebung

1.3a Berechtigungs- und Zugriffskonzept für Administratoren

Administrative Zugriffe sind in drei voneinander getrennte Kategorien aufgeteilt; die Trennung ist organisatorisch und technisch abgesichert:

  1. Technische Wartung (Datenbank-Migrationen, Deployment, Monitoring, Backup-Betrieb): erfolgtohne direkten Zugriff auf entschlüsselte Inhaltsdatender Kanzleien/Mitglieder. Alle Wartungstätigkeiten werden protokolliert.
  2. Supportzugriffauf konkrete Inhaltsdaten: ausschließlich nach dokumentierter Anforderung der Kanzlei, beschränkt auf das anlassbezogen Erforderliche, vollständig im Audit-Log protokolliert (Zeitstempel, Akteur, betroffener Datensatz, Zweck) und auf Verlangen der Kanzlei nachweisbar.
  3. Inhaltsbezogener Notfallzugriff (Break-Glass): ausschließlich bei akutem Sicherheitsvorfall oder zwingender Rechtspflicht. Erfolgt im Vier-Augen-Prinzip(zweite berechtigte Person gibt frei), vollständig protokolliert; die betroffene Kanzlei wird innerhalb von 72 Stunden nach Inanspruchnahme informiert.
  • Persönliche Admin-Accounts ohne Account-Sharing; Pflicht-2FA (siehe 1.2)
  • Trennung von Benutzerkonto und Sudo-/Privileg-Rolle
  • Halbjährliche Berechtigungsreviews dokumentiert (siehe 4.5)

Reichweite der Aussage „kein Zugriff auf entschlüsselte Inhaltsdaten“:Bezieht sich auf die mit AES-256-GCM verschlüsselte Dateiablage (Belege, Dokumente, Identifizierungsdokumente). PostgreSQL-Inhalte (Stammdaten, Nachrichten, Aufgaben, Audit-Logs) sind derzeit nicht spaltenweise verschlüsselt; technische Wartung und Break-Glass-Zugriffe können diese im Klartext sehen. Schutzmaßnahmen: getrennte PostgreSQL-Rollen (Anwendungsrolle, Read-Only-Reporting-Rolle, Admin-Rolle); kein generischer SELECT-Zugrifffür reguläre Admins — DB-Dumps und Inhaltsabfragen nur im Break-Glass-Modus mit Vier-Augen-Freigabe und Protokollierung; alle Inhaltszugriffe auf die DB werden im Audit-Log und Server-Log dokumentiert. Geplante Maßnahme Q3/Q4 2026: spaltenweise Verschlüsselung oder LUKS-/dm-crypt-Volume-Encryption.

1.4 Trennungs­kontrolle

  • Logische Mandanten­trennung (Kanzlei-Scope) auf Datenbank- und Anwendungsebene
  • Cross-Tenant-Zugriffe sind technisch unterbunden und werden durch Tests abgesichert
  • Eigene Verschlüsselungs­schlüssel pro Datei (Initialisierungs­vektor je Beleg)

1.5 Pseudonymisierung und Verschlüsselung

  • Dateiablage:Verschlüsselung der gespeicherten Dokumente (Belege, Identifizierungsdokumente, Anhänge) mit AES-256-GCM (separater Initialisierungsvektor je Datei).
  • Datenbank (Ist-Zustand — ehrliche Darstellung): Die PostgreSQL-Datenbank ist derzeit nicht spaltenweise verschlüsselt. Der Schutz der Datenbankinhalte erfolgt aktuell über: (a) Netzwerksegmentierung — die Datenbank ist ausschließlich im internen Docker-Netz erreichbar und nicht von außen zugänglich; (b) restriktive Datenbank-Zugangskontrolle nach dem Prinzip der minimalen Rechte (separate Rollen mit eigenen Passwörtern; Anwendungs-Konto ohne DDL-Rechte); (c) Betriebssystem-Härtung der Datenbank-Hosts; (d) GPG-AES-256-verschlüsselte Backups auf physisch getrennten Storage-Box-Sub-Accounts; (e) physische Sicherheit des Rechenzentrums (ISO/IEC 27001-zertifiziert).
  • Geplante Maßnahme (Q3/Q4 2026): Prüfung und Einführung einer at-rest-Verschlüsselung auf Volume- bzw. Filesystem-Ebene (LUKS/dm-crypt) für die Datenbank-Volumes.
  • Transport­verschlüsselung über TLS 1.2 oder TLS 1.3 nach Stand der Technik
  • HTTP-Strict-Transport-Security (HSTS) konfiguriert mit max-age=31536000; includeSubDomains. Eine Preload-Submission an die Browser-HSTS-Preload-Liste ist vorgesehen, derzeit jedoch noch nicht aktiv.
  • Datenbank­passwörter, API-Schlüssel und Tokens werden verschlüsselt abgelegt; SMTP-Passwörter ebenfalls verschlüsselt
  • Reduzierung personenbezogener Bestandteile in Webserver-Logs: IPv4 wird auf /24, IPv6 auf /48 gekürzt; der User-Agent wird auf Produktfamilie und Major-Version verkürzt. Dies stellt einePseudonymisierung im Sinne von Art. 4 Nr. 5 DSGVOdar und keine vollständige Anonymisierung. Webserver-Log-Retention: 14 Tage.

2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)

2.1 Weitergabe­kontrolle

  • Datenübertragungen ausschließlich verschlüsselt (TLS) und nur an autorisierte Empfänger
  • Drittlandtransfer:Keine Mandanten- und Geschäftsinhalte verlassen Deutschland. Ausnahmen technischer Natur: (a) optionale Web-Push-Benachrichtigungen über die Push-Dienste der Browser-Hersteller (Google LLC USA, Mozilla Foundation USA, Apple Inc. USA) — nur auf ausdrückliche Einwilligung der Nutzenden, mit Ende-zu-Ende-verschlüsselten Push-Payloads, Transfergrundlage Art. 49 Abs. 1 lit. a DSGVO bzw. EU-US Data Privacy Framework, sofern zertifiziert; (b) ACME-Zertifikatsausstellung durch Let’s Encrypt (Internet Security Research Group, USA) — verarbeitet ausschließlich öffentliche Domainnamen.
  • Prüfung jedes Uploads auf Schad­software in Echtzeit (Echtzeit-Virenscan)
  • Validierung von Datei­signaturen (Magic-Bytes), nicht nur browser­gemeldeter MIME-Typen
  • Begrenzte Dateigrößen je Upload

2.2 Eingabe­kontrolle

  • Audit-Log für Änderungen an Mitglieder­daten, Aufgaben, Belegen, Unterschriften, Steuer­daten und Konten
  • Nachvollziehbarkeit, wer welche Änderung wann durchgeführt hat (mit IP-Adresse, User-Agent)
  • Versions­historie wichtiger Datensätze, soweit fachlich erforderlich
  • Vollständige Protokollierung von Anmelde­versuchen (erfolgreich und fehlgeschlagen)

3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b und c DSGVO)

3.1 Verfügbarkeits­kontrolle

  • Backup-Konzept:RPO ≤ 24 h (tägliche Vollsicherung), RTO ≤ 4 h. Retention: 14 tägliche, 8 wöchentliche und 6 monatliche Sicherungen. GPG-AES-256-verschlüsselte Backups in getrennten Storage-Box-Sub-Accounts, physisch getrennt von der Produktivumgebung.
  • Restore-Tests vierteljährlich, dokumentiert.
  • Redundante Strom- und Netzwerk­anbindung im Rechenzentrum (Verantwortung Hetzner)
  • Externes Uptime-Monitoring mit Benachrichtigung der Bereitschaft
  • DDoS-Schutz: Netzwerk-Ebene durch vorgelagerten Schutz des Hosting-Providers; Anwendungsebene durch Rate-Limits in nginx/Caddy.
  • Schutz vor SQL-Injection:ausschließlich Prisma-ORM mit Parameter-Binding; keine String-Konkatenation in SQL-Statements.
  • Schutz vor Cross-Site-Scripting (XSS): React Auto-Escaping; Content-Security-Policy mit default-src 'self' und ohne unsafe-inline.
  • Schutz vor CSRF: SameSite=Strict in Authentication-Cookies, httpOnly-Cookies, getrennte API-Origin.
  • Security-Header: HSTS, X-Frame-Options DENY, Referrer-Policy strict-origin-when-cross-origin, restriktive Permissions-Policy.
  • Dependency-Scanning: npm audit im CI sowie GitHub Dependabot/Snyk (in Aufbau).
  • Penetrationstest:Status — ein externer Penetrationstest ist für das zweite Halbjahr 2026 vorgesehen; bis dahin wird das System durch interne Code-Reviews und Vulnerability-Scans abgesichert.

3.2 Rasche Wiederherstellbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. c DSGVO)

  • Wiederherstellungs­konzept für Datenbank und Datei­speicher
  • Dokumentierte Verfahren für Störungs­fälle
  • Automatisierte Bereitstellung der Produktiv­umgebung aus Konfiguration (Infrastructure-as-Code)

4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)

4.1 Datenschutz-Management

  • Datenschutz­richtlinie und Schulung der Mitarbeitenden
  • Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungs­tätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
  • Prüfung neuer Verarbeitungs­tätigkeiten auf Notwendigkeit einer Datenschutz-Folge­abschätzung (Art. 35 DSGVO)
  • Zentrale Verwaltung von Auftrags­verarbeitungs­verträgen

4.2 Vorfall-Reaktions-Management

  • Dokumentierter Prozess zur Erkennung, Eindämmung und Meldung von Datenschutz­verletzungen
  • Meldepflicht innerhalb von 48 Stunden an den Auftraggeber gemäß AVV
  • Forensik-Sicherung relevanter Logs

4.3 Datenschutz­freundliche Voreinstellungen (Privacy-by-Default)

  • Restriktivste Datenschutz­einstellungen sind Standard
  • Module werden nur freigeschaltet, wenn die Kanzlei sie aktiv aktiviert
  • Mitgliedern werden nur die Funktionen angezeigt, für die ihre Kanzlei diese freigeschaltet hat
  • Keine Cookies oder externen Ressourcen, die nicht zwingend für den Betrieb erforderlich sind
  • Keine Drittanbieter­analyse-Tools (Google Analytics, Matomo o.ä.) im Produktiv­system

4.4 Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy-by-Design)

  • Verschlüsselung sensibler Daten bereits beim Schreiben auf den Speicher
  • Webserver-Logs reduziert um personenbezogene Bestandteile (IPv4 /24, IPv6 /48, verkürzter User-Agent) im Sinne einer Pseudonymisierung nach Art. 4 Nr. 5 DSGVO
  • Auto-Lock der Sitzung nach Inaktivität
  • Kein Speichern von Klartext-Passwörtern (Passwordless-Auth)
  • Sichere Voreinstellungen aller Sicherheits­header (Content-Security-Policy, X-Frame-Options, Referrer-Policy etc.)

4.5 Vulnerability-, Patch- und Berechtigungsmanagement

  • CVE-Scanswöchentlich auf Abhängigkeiten und Container-Images
  • Patch-SLA:kritisch ≤ 72 h, hoch ≤ 7 Tage, mittel ≤ 30 Tage
  • Berechtigungsreviewshalbjährlich (Mitarbeitende, Administratoren, technische Konten)
  • Lieferanten-Reviewsjährlich (Auftrags­verarbeiter, kritische Open-Source-Komponenten)
  • Notfall­übungen(Tabletop-Exercises) jährlich
  • Incident-Runbooksdokumentiert (Erkennung, Eindämmung, Forensik, Kommunikation, Wiederherstellung)

4.6 NIS-2-Statuseinschätzung (Stand Mai 2026)

Das NIS-2-Umsetzungsgesetz(BSI-Gesetz n. F.) ist am 06.12.2025in Kraft getreten. Für die Steuer-Online MF GmbH wurde folgende Einschätzung getroffen:

  • Einrichtungsart:digitaler Dienst / SaaS-Anbieter im Sinne § 28 BSI-G n. F.
  • Mitarbeiterzahl: unter 50 (Kleinstunternehmen).
  • Jahresumsatz/Bilanzsumme:unter den NIS-2-Schwellen (10 Mio. EUR / 10 Mio. EUR).
  • Konzernbetrachtung:Steuer-Online MF GmbH ist eigenständige Gesellschaft; keine konsolidierte Konzernzurechnung, die die Schwelle überschreiten würde.
  • Ergebnis:Nach aktueller Einschätzung nichtunter NIS-2-Umsetzungsgesetz (BSI-G n. F.) erfasst, weil keine der Schwellen erreicht wird und auch keine der besonderen Einrichtungsarten ohne Schwellenwertgrenze (z. B. qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter, DNS, TLD-Registry) einschlägig ist.
  • Datum der Prüfung:Mai 2026.
  • Nächste Überprüfung: jährlich oder bei wesentlicher Veränderung (Umsatz/Mitarbeiterzahl, neue Einrichtungsart, gesetzliche Änderung).

Hinweis: Sollte die Steuer-Online MF GmbH künftig in den NIS-2-Anwendungsbereich fallen, werden Registrierung beim BSI nach § 28 BSI-G n. F., Risikomanagement nach § 30, Meldepflichten nach § 32 sowie Governance-Maßnahmen unverzüglich umgesetzt.

5. Löschung und Rückgabe von Daten

  • Mitglieder können einen Export ihrer persönlichen Daten direkt über das Portal anfordern (Art. 20 DSGVO)
  • Löschungs­anträge werden innerhalb der gesetzlichen Fristen umgesetzt, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht
  • Kryptografische Löschung (Crypto-Erase): Bei Anforderung wird der zugehörige Data Encryption Key vernichtet, was die zugehörigen Chiffrate unzugänglich macht. Ein physisches Überschreiben in Cloud-, SSD- oder Backup-Umgebungen wird nicht garantiert; siehe auch Backup-Retention.
  • Archiv-Abgrenzung: KOSI Portal ist eine Transport- und Arbeitsplattform und kein revisionssicheres Archivim Sinne der GoBD oder § 147 AO. Die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO, § 257 HGB, Berufsrecht) obliegt der Kanzlei bzw. Beratungsstelle und dem Mandanten in den jeweils dafür vorgesehenen Steuer- und DMS-Systemen.
  • Daten werden im Portal nach Weisung der Kanzlei oder spätestens 12 Monate nach Abschluss des Steuerjahres aus der aktiven Datenhaltung gelöscht. Backups werden nach dem dokumentierten Backup-Zyklus überschrieben/ gelöscht; eine sofortige selektive Löschung aus unveränderlichen Backups ist technisch nicht zugesagt. Aus Backups wiederhergestellte Daten unterliegen den vertraglichen Lösch- und Aufbewahrungsregeln.
  • Nach Vertragsende werden Daten gemäß AVV gelöscht oder zurückgegeben. Eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Auftragnehmers (z. B. Rechnungsbelege, Audit-Logs) bleiben unberührt.

6. Eingesetzte Sub-Auftrags­verarbeiter

Die aktuellen externen Sub-Auftrags­verarbeiter sind in der Anlage 2 zum AVV (Hetzner Online GmbH — Hosting; 1&1 IONOS SE — SMTP; seven communications GmbH & Co. KG — optionaler SMS-Versand) sowie in der Datenschutzerklärung aufgeführt.

Interne Verarbeitungssysteme der Steuersoft-Gruppe (Videoberatung, OCR-/Beleg-Erkennung, Zahlungs-Wrapper) werden auf eigener Infrastruktur in Deutschland betrieben und sind keine externen Sub-Auftragsverarbeiter.

Technische Drittkontakte ohne Mandantendatenzugriff: Im Rahmen der Ausstellung von TLS-Zertifikaten für die öffentlich erreichbaren Domains (ACME-Protokoll) findet ein technischer Kontakt zu Let’s Encrypt(Internet Security Research Group, USA) statt. Verarbeitet werden hierbei ausschließlich öffentlich auflösbare Domainnamen(z. B. kosi-portal.de) sowie der bei der Ausstellung erzeugte öffentliche Schlüssel. Eine Übermittlung von Mandanten- oder Geschäftsdaten findet nichtstatt; Let’s Encrypt ist daher kein Sub-Auftragsverarbeiterim Sinne von Art. 28 DSGVO.

Drittlandtransfers:Keine Mandanten- und Geschäftsdaten verlassen Deutschland. Im Rahmen der ACME-Zertifikatsausstellung mit Let’s Encrypt (USA) werden ausschließlich öffentliche Domainnamen verarbeitet.

7. Auditierung und Überprüfung

Die hier beschriebenen Maßnahmen werden regelmäßig sowie anlassbezogen überprüft und an aktuelle Bedrohungslagen, neue Sicherheits­standards und geänderte rechtliche Anforderungen angepasst. Wesentliche Änderungen werden dem Auftraggeber gemäß AVV § 4 in Textform mitgeteilt.

Der Auftraggeber hat das Recht zur Überprüfung dieser Maßnahmen nach Maßgabe des AVV § 8.

8. Änderungshistorie

  • Mai 2026 — Initial­version anlässlich Go-Live von kosi-portal.de. Inhalte abgeleitet aus Sicherheits-Konfiguration des Produktiv­systems und vorhandener Privacy-Logging-Konvention.

Stand: Mai 2026 · Anlage 1 zum AVV abrufbar unter kosi-portal.de/tom